Elternbeirat
Wir unterstützen
- Die Kinder
- Die Eltern (rechtl. Betreuer)
- Die Lehrer
Wir (der Elternbeirat) sehen uns in erster Linie als Bindeglied zwischen den Eltern (bzw. den Betreuern) und der Schulleitung an, um das Vertrauensverhältnis zwischen Elternschaft und Lehrkörper zu vertiefen. Sollten Sie Wünsche, Anregungen sowie Vorschläge haben, so tragen wir diese im Rahmen unserer routinemäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen der Schulleitung gerne vor. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne beratend zur Seite. Die Kinder der Mitglieder des Elternbeirats sind über alle Jahrgangsstufen verteilt, so dass wir Sie in vielen Punkten unterstützen bzw. Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen können.
Wir können Sie u. a. unterstützen bei Fragen
- zum Schwerbehinderten Ausweis
- zu einer Mutter-Kind-Kur
- zur Steuer
- zum Behindertentestament
- zur Beantragung von Hilfsmitteln
- zum Schulbegleiter
- zur Pflegekasse (u. a. Pflegestufe, zusätzliche Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege)
- zur Betreuung ab 18 Jahren (Grundsicherung, Kindergeld)
Weiterhin helfen wir Ihnen gerne weiter u. a. bei Fragen
- zum (frühkindlichen) Autismus
- zu (Sprach-) Therapien
- zum Externen Sport, Turnen, Ski-Kurs und Schwimmkurs
- zu Unterstützender Kommunikation
Wenn Sie uns kontaktieren wollen, sind unsere Kontaktdaten im Flyer des Elternbeirats angegeben bzw. Sie können unsere Kontaktdaten auch direkt bei der Schulleitung (siehe Kontakt) erfragen. Den Flyer können Sie über die Lehrerschaft bzw. die Schulleitung anfragen. Dieser wird in der Regel dann den Kindern mit nach Hause gegeben. Ein Flyer hängt auch bei der Foto-Wand des Elternbeirates aus (Aufgang 1. Stock). Sie können den Elternbeirat auch direkt über die E-Mail: lucia.lechner@freenet.de kontaktieren.
Sollten Sie sich an uns wenden, sind die Mitglieder des Elternbeirats gemäß § 20 VSO (Schulordnung für die Volksschulen in Bayern) Abs. 6 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, welche sie in ihrer Tätigkeit als Elternbeirat erfahren, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies behält auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Elternbeirat Gültigkeit.